Bildungsförderung
Das Förderprogramm "Bildungsscheck NRW" unterstützt Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung mit einem Zuschuss. Bis zu 50% der Weiterbildungskosten können gefördert werden.
Informationen zum Bildungsscheck des Landes NRW
Bildungsscheck betrieblich | Bildungsscheck individuell | |
Alter | keine Grenze | keine Grenze |
Einkommen | keine Grenze |
ledig
gemeinsam veranlagt |
Weiterbildungskosten | keine Grenze | keine Grenze |
Förderempfänger |
Beschäftigte in Unternehmen in NRW |
Arbeitnehmer |
Beratungspflicht | vor Beginn der Weiterbildung | vor Beginn der Weiterbildung |
Förderhöhe | 50% der Nettokosten max. 500,- Euro (ohne Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten) |
50% der Weiterbildungskosten max. 500,- Euro (ohne Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten) |
Förderhäufigkeit | jährlich 10 Schecks pro KMU 1 Bildungsscheck pro Mitarbeiter pro Kalenderjahr |
einmal pro Kalenderjahr |