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Bildungsförderung

Das Förderprogramm "Bildungsscheck NRW" unterstützt Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung mit einem Zuschuss. Bis zu 50% der Weiterbildungskosten können gefördert werden.
 

Informationen zum Bildungsscheck des Landes NRW

Bildungsscheck betrieblich Bildungsscheck individuell
Alter keine Grenze keine Grenze
Einkommen keine Grenze

ledig
max. 40.000,- Euro

gemeinsam veranlagt
max. 80.000,- Euro

Weiterbildungskosten keine Grenze keine Grenze
Förderempfänger

Beschäftigte in Unternehmen in NRW
mit weniger als 50 Beschäftigten
Arbeitsstätte/Sitz des Unternehmens
in NRW
nicht für Mitarbeiter von Gemeinden,
Kreisen, kreisfreien Städten oder
Landesbehörden

Arbeitnehmer
Selbständige
Berufsrückkehrende
Wohnsitz in NRW
auch für den öffentl. Dienst

Beratungspflicht vor Beginn der Weiterbildung vor Beginn der Weiterbildung
Förderhöhe 50% der Nettokosten max. 500,- Euro
(ohne Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten)
50% der Weiterbildungskosten max. 500,- Euro
(ohne Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten)
Förderhäufigkeit jährlich 10 Schecks pro KMU
1 Bildungsscheck pro Mitarbeiter pro Kalenderjahr
einmal pro Kalenderjahr

  

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