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Coronavirus - Hilfsangebote für Unternehmen

Die Verbreitung des Corona-Virus gefährdet nicht nur die Gesundheit, sondern sie bereitet auch zunehmend der Wirtschaft Sorgen. Auch Unternehmen in Nordrhein-Westfalen sind mit unterbrochenen Lieferketten, verzögerten Zahlungen und sinkendem Konsum konfrontiert. Auf dieser Übersichtsseite gelangen Sie zu Hilfsangeboten für Unternehmen.

Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Der LWL entschädigt bei Verdienstausfällen im Zusammenhang mit einer durch die zuständige Behörde angeordneten Quarantäne oder bei Verdienstausfällen, die durch ein behördlich angeordnetes Tätigkeitsverbot entstanden sind. Auch ist gesetzlich geregelt, dass für Verdienstausfälle, die durch die Betreuung von Kindern entstanden sind, entschädigt wird.

Link zur Informationsseite des LWL

Coronavirus: Hilfsangebote für Unternehmen

Das Land NRW hat eine spezielle Informationsseite eingerichtet, die die Hilfsangebote bündelt.

Link zur Informationsseite des Landes NRW

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Für Sie zuständig

Geschäftsführer GfW Michael Stolte
05271 / 9743-11
Prokuristin Tatjana Disse
05271 9743-15