Herzlich Willkommen
Wir sind Serviceleister für Unternehmen und Kommunen in der Region. Unser Kernziel ist die Stärkung des Kreises Höxter als Wirtschaftsstandort. Durch die Beratung und Unterstützung bestehender und ansiedlungswilliger Unternehmen tragen wir dazu bei, die Wirtschaftskraft, Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Kulturland Kreis Höxter und seiner Städte nachhaltig zu erhöhen.
Unser Büro ist unter Einschränkungen wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Telefon für Terminvereinbarungen: 05271-97430
Corona-Nothilfen für Unternehmen
Von den coronabedingten Einschränkungen sind zahlreiche Unternehmen und Selbstständige betroffen. Informationen über die Einschränkungen und den Schutzschirm für Betroffene (außerordentliche Wirtschaftshilfe) erhalten Sie auf den Informationsseiten der Bundesregierung.
Außerordentliche Wirtschaftshilfe
Das Unterstützungsprogramm „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ unterstützt von der temporären Schließung betroffene Unternehmen:
Link zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe
Überbrückungshilfe II und III
Solo-Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen die den Geschäftsbetrieb einstellen oder stark einschränken mussten, können Zuschüsse als Überbrückungshilfe erhalten. Die Überbrückungshilfe wird für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (= Überbrückungshilfe III) verlängert.
Link zur Überbrückungshilfe II und III
FAQ-Liste zur Überbrückungshilfe II des Bundes
Die Antragsstellung dieser Hilfsprogramme erfolgt über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer.
Hilfe für von den erweiterten Schließungen betroffene Unternehmen
(verbesserte Überbrückungshilfe III)
Für die von den zusätzlichen Schließungs-Entscheidungen vom 13. Dezember 2020 erfassten Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Dazu wird die geltende Überbrückungshilfe III voraussichtlich bis Juni 2021entsprechend angepasst und nochmals verbessert. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro.
Link zur Informationsseite des Bundes
Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Der LWL entschädigt bei Verdienstausfällen im Zusammenhang mit einer durch die zuständige Behörde angeordneten Quarantäne. Der LWL entschädigt auch bei Verdienstausfällen, die durch ein behördlich angeordnetes Tätigkeitsverbot entstanden sind. Mittlerweile ist gesetzlich geregelt, dass auch für Verdienstausfälle, die durch die Betreuung von Kindern entstanden sind, entschädigt wird. Auch hierfür ist der LWL zuständig.
Link zur Informationsseite des LWL
Erklärfilm zum Rückmeldeverfahren der NRW Soforthilfe 2020
Link zum Film auf der Webseite des Ministeriums
Weitere Informationen des Landes NRW
Sonderseiten des Kreises Höxter zu den geltenden Schutzmaßnahmen
Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 7:45 Uhr bis 16:45 Uhr und Freitag: 7:45 Uhr bis 12:45 Uhr
Die im September 1990 gegründete GfW im Kreis Höxter mbH verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.